Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Vality One Recruitment GmbH

1) Geschäftsgegenstand und Geltungsbereich

Die Vality One Recruitment GmbH (nachfolgend „Vality One“ genannt) erbringt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten die folgenden Leistungen:

  • Die Erbringung von selbstständigen Dienstleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen (auch „Interims-Management“ genannt), welche durch unabhängige freie Subunternehmer erbracht werden,
  • die Vermittlung von selbstständigen Beratern auf Provisionsbasis, sowie
  • die Vermittlung von festangestelltem Personal auf Provisionsbasis.

Zum Zwecke der Leistungserbringung werden dem Auftraggeber durch Vality One Berater, die durch Vality One zur Erfüllung von Dienstleistungsverträgen beauftragt werden, und Kandidaten zur Besetzung von festangestellten Positionen (nachfolgend einheitlich „Kandidaten“ oder „Bewerber“ genannt) durch die Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgestellt bzw. empfohlen.

Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Vality One und ihren Auftraggebern, sofern keine einzelvertraglichen Regelungen getroffen worden sind.

2) Vertraulichkeit von Bewerberdaten

Sämtliche an den Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen (insbesondere, aber nicht ausschließlich Lebensläufe, Profile und Kontaktdaten; im nachfolgenden „Bewerberdaten“ genannt) im Rahmen der Beauftragung, oder zur Anbahnung einer solchen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies umfasst alle Informationen, die von Vality One übermittelt wurden und die dem Auftraggeber eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen.

3) Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages („Interims-Management“) sowie Vermittlung von selbstständigen Beratern auf Provisionsbasis

Selbstständige Berater sind grundsätzlich über Vality One zu beauftragen. Kommt es innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach der Vorstellung eines freiberuflichen Kandidaten zu einer Direktbeauftragung des selbstständigen Kandidaten durch den Auftraggeber oder einer ihm nahestehenden Person/ein verbundenes Unternehmen (im Sinne des § 15 AktG) so steht Vality One eine Provisionsentschädigung nach den nachfolgenden Maßgaben zu. Dies betrifft ebenso eine Beauftragung des Kandidaten durch den Auftraggeber durch einen unabhängigen Dritten (bspw. einem anderen Personaldienstleister), für den dieser Kandidat tätig ist.

Wird ein freiberuflicher Berater, der über Vality One beim Auftraggeber tätig ist während des Projektes oder innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach Projektende, in Festanstellung übernommen, so ist eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe dieser AGBs fällig.

Höhe der Provisionsentschädigung

Die Provisionsentschädigung beträgt 35 % der für den freiberuflichen Kandidaten aufgewendeten Gesamtvergütung exklusive etwaiger Umsatzsteuer. „Gesamtvergütung“ meint alle an den Berater oder einen unabhängigen Dritten (im Rahmen einer mittelbaren Beauftragung) gezahlten Vergütungen und schließt alle Sondervergütungen, Provisionen, Prämien und ähnliches ein.

Der Auftraggeber hat Vality One die monatlich gezahlte bzw. voraussichtlich zu zahlende Gesamtvergütung spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats mitzuteilen. Vality One wird dann monatlich eine Vermittlungsprovision auf Basis der für den Vormonat angefallenen Gesamtvergütung erheben.

4) Vermittlung von festangestelltem Personal auf Provisionsbasis

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Vality One eine Provision zu entrichten, wenn aufgrund einer Empfehlung ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem durch Vality One empfohlenen Kandidaten zustande kommt. Ebenso ist für die Übernahme von Freiberuflern in Festanstellung eine Provision zu entrichten.

Falls innerhalb von zwölf Monaten nach der Empfehlung eines Kandidaten durch Vality One ein mündlicher oder schriftlicher, direkter oder indirekter Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten zustande kommt, nehmen die Parteien hiermit an, dass der Arbeitsvertrag nur durch die Empfehlung von Vality One zustande gekommen ist. Die Parteien sind sich einig, dass in einem solchen Falle für Vality One ein Anspruch auf eine Provision nach den Maßgaben dieser AGB entsteht.

Doppelvorstellung

Hat sich ein Kandidat, der von Vality One empfohlen wurde, innerhalb der letzten sechs Monate unabhängig von dieser Empfehlung beim Auftraggeber beworben oder ist von einem Dritten vorgestellt worden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Vality One vor Beginn des Interviewprozesses davon zu unterrichten. In diesem Fall erbringt Vality One keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann Vality One jedoch beauftragen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Kandidaten, wird die Provision nach Maßgabe dieses Vertrags fällig. Insoweit unklar/streitig ist, wie der Auftraggeber erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangen hat, hat der Auftraggeber auf Verlangen von Vality One innerhalb von 28 Tagen entsprechende Belege zur Verfügung zu stellen.

Vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages innerhalb der ersten acht Wochen

Wird der zwischen dem Auftraggeber und empfohlenen Kandidaten geschlossenen Arbeitsvertrag innerhalb von acht Wochen, nachdem der Kandidat seine Tätigkeit beim Auftraggeber aufgenommen hat, aufgrund einer in der Person oder Verhalten des Kandidaten liegenden Grundes beendet, erstattet Vality One dem Auftraggeber für jede volle Woche dieses achtwöchigen Zeitraums, in welcher der Kandidat nicht für den Auftraggeber tätig ist, jeweils ein Achtel des gezahlten Provisionsbetrages zurück. Der Auftraggeber verliert seinen Anspruch auf diese Rückerstattung, wenn er Vality One nicht umgehend binnen sieben Tagen und umfassend über die Kündigung informiert oder die ihm obliegende Zahlungsfrist nicht einhält.

Höhe der Provision

Die Provision ist ein prozentualer Anteil der voraussichtlichen Jahresbruttovergütung des Kandidaten. Diese umfasst die garantierte Jahresbruttovergütung zuzüglich erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Zusatzleistungen wie bspw. Boni, Prämien, Kfz-Nutzungsentschädigungen, Provisionen, Aktienpakete und alle anderen Leistungen, die dem Kandidaten gewährt werden.

Die Höhe des prozentualen Anteils beträgt 35 % bei einer Mindestprovision von 17.500 EUR netto.

Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vality One unmittelbar über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sowie die Höhe der voraussichtlichen Jahresbruttovergütung zu unterrichten. Ergibt sich im Nachhinein eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Jahresbruttovergütung und der voraussichtlichen Jahresbruttovergütung, so ist dies durch den Auftraggeber mitzuteilen und die Provisionshöhe daran anzupassen. Eine Minderung der Provision durch vorzeitigen/ungeplanten Austritt des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen (ausgenommen der obenstehenden anteiligen Rückerstattung binnen der ersten acht Wochen). Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Antrag geeignete Aufzeichnungen und Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Höhe der voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Jahresbruttovergütung nachvollziehen lässt.

5) Kaufmännische Konditionen

Alle Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat Vality One Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vality One behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.

6) Sonstiges

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist München. Vality One ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers oder am Einsatzort des Mitarbeiters/Dienstleisters zu klagen. Die Anwendung des deutschen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

(Stand Februar 2023)

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